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Im nächsten Schritt analysiert ein Prüftechniker Ihre Angaben. Basierend auf diesen Angaben erstellt er ein individuelles Angebot
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Sollten keine weiteren Fragen aufkommen, senden Ihnen unser Prüfer das Angebot zu. Sollte er noch Fragen haben, ruft er Sie an.
Warum habe ich noch nie etwas davon gehört?
Die Berufsgenossenschaften veröffentlichen regelmäßig alle gesetzlichen Änderungen. Allerdings verfügen sie über kein spezifisches Marketingbudget. Das hat zur Folge, dass neu eingeführte Änderungen häufig eine geringe Sichtbarkeit aufweisen.
Welche Geräte sind von der Prüfung ausgeschlossen?
Festinstallierte Decken- und Wandleuchten sowie akkubetriebene Geräte, z.B. (Laptops), sind von der Prüfung ausgenommen. Zusätzlich entfällt die Prüfpflicht für Gegenstände, für die Ihr Vermieter verantwortlich ist, wie beispielsweise fest verbaute Steckdosen.
Warum greift meine Versicherung nicht?
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die in jeder Police enthalten sind, ist festgelegt, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Eine Nichterfüllung dieser Bestimmungen wird als Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten angesehen. Dies führt meist zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
Müssen private Geräte von Mitarbeitern auch geprüft werden?
Geräte, die im Homeoffice genutzt werden, sind von der Prüfung ausgeschlossen. Wenn jedoch Ihr Mitarbeiter z.B. ein Ladegerät mit ins Büro bringt, unterliegt dieses Gerät ebenfalls der Prüfungspflicht
Wie oft muss die Prüfung durchgeführt werden?
Die Intervalle für die Prüfungen variieren je nach Prüfsituation. Geräte, die handwerklich eingesetzt werden, wie zum Beispiel Akkubohrer, müssen alle 12 Monate geprüft werden. In einem normalen Büroumfeld ist eine Prüfung hingegen nur alle 24 Monate erforderlich
Welche Unternehmen müssen die Prüfung durchführen?
Jedes Unternehmen mit mehr als einem Mitarbeiter unterliegt grundsätzlich der Prüfpflicht.
Es wird jedoch zwischen verschiedenen Branchen differenziert. Büroflächen sind beispielsweise nur alle 24 Monate zu überprüfen, während in besonders gefährlichen Branchen teilweise alle 6 Monate eine Überprüfung stattfindet.
Muss der Vermieter das nicht prüfen?
Nein. Sollte durch eine defekte Isolierung ein Brand entstehen, haftet nicht Ihr Vermieter. Ihr Vermieter ist jedoch für die Verteilungsprüfung zuständig.
Wie läuft eine Prüfung ab?
Obwohl die Prüfung eine gesetzliche Pflicht darstellt, setzen wir alles daran, diese für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten. An einem vorab festgelegten Termin wird einer unserer qualifizierten Prüftechniker zu Ihnen kommen. Er führt eigenständig die Überprüfung aller Geräte durch und erstellt ein detailliertes Prüfprotokoll sowie ein Zertifikat. Auf Ihren Wunsch hin können wir die Protokolle auch direkt an Ihre Versicherung weiterleiten und eine Anpassung Ihres Beitrags beantragen.
Müssen auch neue oder gemietete Geräte geprüft werden?
Ja, jedes elektrische Betriebsmittel muss vor der Inbetriebnahme einer Überprüfung unterzogen werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Muss ich die Prüfung auch machen wenn ich Mieter bin?
Ja. Sollte durch eine defekte Isolierung ein Brand entstehen, haftet nicht Ihr Vermieter. Ihr Vermieter ist jedoch für die Verteilungsprüfung zuständig.
Welche Risiken gehe ich ohne Prüfung ein?
Das größte Risiko für Ihr Unternehmen liegt in der Haftung. Eine fehlende Prüfung elektrischer Betriebsmittel stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, was zur Folge hat, dass Ihre Versicherung im Schadensfall nicht eintritt. Dies kann insbesondere bei Personenschäden, die beispielsweise durch defekte Isolierungen verursacht werden, zu besonders heiklen und kostspieligen Situationen führen
Seit ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht?
Die DGUV V3 wurde ursprünglich 1979 eingeführt, als Reaktion auf die hohe Anzahl elektrotechnischer Unfälle in Unternehmen. Diese Maßnahme wurde vom Staat ergriffen, um diesen Unfällen entgegenzuwirken. Ursprünglich war die Prüfung unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt. Seit dem Jahr 2012 wird sie als DGUV V3 bezeichnet.
Wir waren überrascht, dass uns die DGUV V3 bisher unbekannt war. Die kostenlose Beratung war für uns sehr aufschlussreich, und das Prüfzertifikat hat uns besonders gefallen.
ZHP vermittelte uns ein gutes Gefühl. Besonders positiv fanden wir den proaktiven Hinweis, dass die Einreichung der Prüfprotokolle zur Senkung der Versicherungsbeiträge führt.
Am vereinbarten Prüftermin wird einer unserer Prüftechniker die Prüfung, gemäß DIN VDE 0701-0702, durchführen.
Wenn Ihre Geräte die Prüfung erfolgreich bestanden haben, wird jedes mit einem Prüfsiegel und Zeitstempel ausgezeichnet.
03. Zertifikat
Zum Schluss erhalten Sie unsere rechtssicheren Prüfprotokolle und werden als sicherer Arbeitgeber zertifiziert.
Als Prüfstelle sind wir auf die DGUV V3 Prüfung in Büros spezialisiert. Diese spitze Spezialisierung ermöglicht uns, alle Prüfungen effizient und kostengünstig durchzuführen.
Büro
Montag - Freitags
09:00 bis 17:00
Prüfservice
Montag - Samstag
07:00 bis 16:30
Adresse:
Kiwittstraße 34, 49080 Osnabrück
Telefon:
+49 541 440111-12
E-Mail:
Kontakt@zhp-pruefservice.de
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